Die Abrechnung mit der LBNR ist VERSCHOBEN worden Die Abrechnung mit der LBNR muss nicht ab dem 01.01.2023 erfolgen. Es gibt ein Übergangszeitraum bis zum 30.09.2023, in dem Sie die Ersatz-Beschäftigtennummer 999999997 senden dürfen. Ab dem 01.10.2023 muss dann für alle Mitarbeiter die LBNR bei der Abrechnung gesendet werden. Alle Grunde für die Aussetzung der Anwendung der LBNR und die offizielle Mitteilung finden Sie auf der Webseite https://www.bevap-bund.de meinpflegedienst.com...
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