Seit einiger Zeit beschäftigt das Thema die “Lebenslange Beschäftigtennummer(LBNR)” die gesamte Pflegebranche. Ab dem 1. August dieses Jahres ist es möglich die LBNR bei dem Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) online zu beantragen. Alle ambulante Pflege- und Betreuungsdienste bzw. deren Träger sollen ihre Mitarbeiter inklusive Leiharbeitende und Zeitarbeitende, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, vor dem 01.01.2023 in dem Verzeichnis registriert haben. Nur dann können sie ihre erbrachte Leistungen bei der Krankenkassen und Pflegekassen abrechnen. Das Ziel der Einführung ist das bisher geübte Verfahren der Übermittlung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen und Handzeichenlisten abzuschaffen. Was daraus erfolgt, ist eine digitale bzw. papierlose Abrechnung.
Wir, meinpflegedienst.com, begleiten und unterstützen Sie bei diesem großen Schritt. In unserem letzten Release 4.25 haben wir Sie über die Anpassungen in der Pflegesoftware bezüglich der neuen Gesetzänderungen informiert. Weitere Anpassungen werden in den nächsten Release folgen. Wir haben durch den täglichen Austausch mit unseren Kunden erkannt, dass viele Unsicherheiten präsent sind. Daher haben wir einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen als Hilfe dienen könnten.
Was ist eine Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) und wie beantrage ich eine?
LBNR ist eine eindeutige neunstellige Nummer, die von dem Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) vergeben wird.
Zu jedem Mitarbeiter sind folgende Daten anzugeben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Beginn der Tätigkeit in der Einrichtung
- Berufliche Qualifikation
- Berufsbezeichnung
- Region
- Gültig seit
- Zusatzqualifikationen
- Zusatzqualifikation
- Region
- Gültig seit
Zurzeit ist es möglich, die LBNR pro Mitarbeiter nur einzeln zu beantragen Es wird eine Schnittstelle von BeVaP für den Import von mehreren Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Sobald die Struktur der Datei festgelegt ist, werden wir diese in meinpflegedienst.com intergieren.
Alle Informationen bezüglich der Generierung der LBNR finden Sie unter:
https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/BeVaP/_artikel.html
Wo pflege ich die LBNR / Was mache ich mit LBNR?
Sobald Sie alle Daten vollständig angelegt haben, wird die LBNR automatisch zu jeden Mitarbeiter generiert. Anschließend können Sie die erhaltene LBNR bei meinpflegedienst.com im Modul “Mitarbeiter” einfügen. Das Feld, in dem Screenshot rot markiert, ist bereits integriert. Die Nummer muss zu jedem Mitarbeiter hinterlegt sein, damit diese später für die Abrechnung verwendet werden kann.
Falls Sie für die Mitarbeiter keinen LBNR erstellt haben, oder die Mitarbeiter keine LBNR haben, können diese Nummer zu den Mitarbeiter eingetragen werden:
- 999999999 = Leiharbeitnehmer(in) ohne Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V
- 999999998 = neuer Beschäftigte(r), die/der noch nicht über eine Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V verfügt
- 999999997 = Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V fehlt aus sonstigem Grund
Wofür wird die LBNR verwendet?
Ab dem 01.01.2023 wird die LBNR verpflichtend bei dem Datenträgeraustausch an Krankenkassen und Pflegekassen zu jedem Besuch mitgesendet. Damit erhalten die Kranken-/Pflegekassen neben dem Datum und der Uhrzeit eines Einsatzes auch den Mitarbeiter, der diesen Einsatz erbracht hat. Damit lässt sich einfach erkennen, ob der Mitarbeiter die nötige Qualifikation für die erbrachte Leistungen hat.
Hier ist ein technischer Auszug, wie die LBNR beim Datenträgeraustausch weiter gegeben wird:
INV++10001++32019+’
NAD+Mustermann+Max+19430111+Brönnerstr. 17+60313+Frankfurt am Main+’
IMG+2022+09+4699999′
ESK+20220901+1000+1005+0005′
EHK+32:06333+032701+1,00+7,14++999999998+’
EHK+32:06333+032298+1,00+3,68++999999998+’
ESK+20220903+1000+1005+0005′
EHK+32:06333+032701+1,00+7,14++999999998+’
EHK+32:06333+032298+1,00+3,68++999999998+’
Wie mache ich die Abrechnung mit der LBNR?
Bei der Abrechnung wird bei meinpflegedienst.com eine neue Zeile hinzugefügt, in der Sie die Mitarbeiter eintragen können. Die Eintragung ist in der Standardversion enthalten und eine mobile Datenerfassung wird nicht vorausgesetzt.
Bei der Abrechnung werden Sie voraussichtlich mehr Zeit benötigen, denn Sie müssen neben den Besuchszeiten und Leistungen, auch den Mitarbeiter angeben, der die Leistung erbracht hat.
Da die Schnittstelle für den DTA ab 01.01.2023 gültig ist, werden Sie die Abrechnung voraussichtlich von Dezember 2022 schon nach dem neuen Verfahren abrechnen müssen. Es ist auch zu beachten, dass alle Rechnungen ab dem 01.01.2023 nach dem neuen Verfahren erfolgen werden.
Falls Sie bereits die mobile Datenerfassung nutzen, erfolgt die Abrechnung einfacher. Mit der mobilen Datenerfassung ist schon bekannt, welcher Mitarbeiter die Leistungen erbracht hat und diese Information kann in die Abrechnung übernommen werden. Kunden die unsere App nutzen, werden einen großen Vorteil haben und können mit einer Zeitersparnis rechnen. Alle andere werden den Aufwand haben diese manuell einzugeben.
Für die Einrichtungen, die über eine Abrechnungszentrale abrechnen, haben wir schon vorgesorgt. Denn Sie können jetzt aus dem System die Handzeichenliste mit der LBNR ausdrucken. Weiterhin ist es möglich einen Leistungsnachweis mit einer integrierten Handzeichenliste zu drucken, damit die Mitarbeiter auf dem Leistungsnachweis die LBNR zu Ihrem Handzeichen zuordnen können.
Was die Abrechnungszentralen noch verlangen werden, wird sich mit der Zeit ergeben. Wir informieren Sie sobald wir mehr wissen. Bis dahin, wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung der LBNR.
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