Author: Lejla Skaljic

Die Abrechnung mit der LBNR ist VERSCHOBEN worden   Die Abrechnung mit der LBNR muss nicht ab dem 01.01.2023 erfolgen. Es gibt ein Übergangszeitraum bis zum 30.09.2023, in dem Sie die Ersatz-Beschäftigtennummer 999999997 senden dürfen. Ab dem 01.10.2023 muss dann für alle Mitarbeiter die LBNR bei der Abrechnung gesendet werden. Alle Grunde für die Aussetzung der Anwendung der LBNR und die offizielle Mitteilung finden Sie auf der Webseite https://www.bevap-bund.de meinpflegedienst.com...

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Seit einiger Zeit beschäftigt das Thema die “Lebenslange Beschäftigtennummer(LBNR)” die gesamte Pflegebranche. Ab dem 1. August dieses Jahres ist es möglich die LBNR bei dem Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) online zu beantragen. Alle ambulante Pflege- und Betreuungsdienste bzw. deren Träger sollen ihre Mitarbeiter inklusive Leiharbeitende und Zeitarbeitende, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, vor dem 01.01.2023 in dem Verzeichnis registriert haben. Nur...

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