Release 4.27 – Kostenaufteilung und vieles mehr

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Release 4.27 – Kostenaufteilung und vieles mehr

Für die Abrechnung haben wir mit diesem Release die Kostenaufteilung beziehungsweise die Zuordnung der Kostenträger zu dem Klienten vereinfacht. Zu der Kostenaufteilung sind viele kleine Verbesserungen für Medikationsplan, Maßnahmeplan und Tourenplan realisiert.


 

Kostenaufteilung

Wieder ein Schritt weiter bei der Modernisierung des Moduls Abrechnung. Dieses Mal ist die Zuweisung der Kostenträger zu einem Klienten überarbeitet worden. Wir haben die Bedienung vereinfacht und gleichzeitig die Funktion so erweitert, dass alle Anwendungsfälle für die Kostenaufteilung abgedeckt sind.

Eine Vereinfachung ist, dass bei der Zuweisung eines Kostenträgers zu einem Klienten nur die Leistungsarten aufgeführt sind, die tatsächlich bei dem Klienten geleistet werden.

 

In dem neuen Release ist es möglich die Kostenaufteilung auf die Leistungsarten §39 SGB XI, §37 SGB XI und Privat explizit anzugeben. Bisher wurden die Kosten der Leistungsart SGB XI dazu verwendet.

Die nächste Vereinfachung ist, dass Sie jetzt einfach die Checkbox anklicken, wenn der Kostenträger die Kosten für die Leistungsart übernimmt. In den meisten Fällen ist nur die Auswahl der Checkbox ausreichend. Denn bei der Auswahl der Checkbox wird die Standardregel für die Anteilsberechnung automatisch gesetzt. Diese Grundregeln sind in dem nächsten Abschnitt beschrieben.


 

Grundregeln für die Kostenaufteilung

 

Hier sind die Grundregeln für die Kostenaufteilung für die verschiedene Kostenträger beschrieben.

Krankenkasse/Pflegekasse:

 

  • SGB V – die gesamten Kosten werden übernommen
  • §36 SGB XI – der Anteil des Pflegegrads wird übernommen
  • §45b SGB XI – Anteil von 125€ wird übernommen, falls noch Budget aus den Vormonat offen ist, dann kann der Anteil höher liegen
  • §39 SGB XI – die gesamten Kosten werden übernommen, solange diese nicht den maximalen Jahresbetrag übersteigen
  • §37.3 SGB XI – die gesamten Kosten werden übernommen

 

Sozialamt:

 

  • SGB V – die gesamten Kosten werden übernommen, falls der Klient nicht bei der Krankenkasse versichert ist
  • §36 SGB XI – der Restbetrag wird übernommen, alles was die Pflegekasse nicht trägt
  • §45b SGB XI – der Restbetrag wird übernommen, falls die Kosten über 125€ ausfallen
  • §39 SGB XI – der Restbetrag wird übernommen, wenn der maximale Jahresbetrag ausgeschöpft ist

 

Privat:

 

  • SGB V- die gesamten Kosten werden übernommen, falls der Klient nicht bei der Krankenkasse versichert ist
  • §36 SGB XI – der Restbetrag wird übernommen, alles was die Pflegekasse nicht trägt
  • §45b SGB XI – der Restbetrag wird übernommen, falls die Kosten über 125€ ausfallen
  • §39 SGB XI – der Restbetrag wird übernommen, wenn der maximale Jahresbetrag ausgeschöpft ist
  • Leistungen privat – die gesamten Kosten werden übernommen

 

Beihilfe:

 

  • übernimmt den prozentualen Anteil von den Rechnungsbeträgen der Krankenkasse/Pflegekasse

Eine Ausnahme bei der Rechnungserstellung haben die Investitionskosten. Denn diese werden von den Kostenträger Sozialamt und Privat getragen. Die Investitionskosten können nur auf SGB XI Leistungen erhoben werden.

Die Kostenaufteilung kann auch anders ausfallen. Für diese Situationen können Sie die Anteile bei der Kostenaufteilung noch anpassen.

 

 


 

Weitere Regeln

 

 

Wenn Sie die Checkbox bei der Leistungsart anklicken, wird die Grundregel automatisch angewendet. Falls es eine abweichende Kostenaufteilungsregel ist, können Sie bei der Leistungsart folgendes angeben:

Anteil in €
Sie können einen maximalen Betrag in € angeben, welches dann auf den Kostenträger für die Leistungsart anfallen wird.

Anteil in %
Sie können von dem gesamten Restbetrag den Prozentsatz angeben, in Höhe welchen Sie in die Rechnung stellen wollen.

Neben der Kostenaufteilung haben Sie jetzt die Möglichkeit zu jeder Leistungsart eine Bankverbindung zu hinterlegen. Diese Funktion ist nur dann aktiv, wenn Sie mehr als eine Bankverbindung im System eingetragen haben.

 


 

Erweiterung bei den Zuschlägen – Dienstplan

Mit der Einführung der tariflichen Bezahlung in der Pflege werden die Zuschläge bei der Arbeitszeit des Mitarbeiters vermehrt genutzt. Um viele Anwendungsmöglichkeiten abdecken zu können, haben wir in diesem Release die Anwendung der Zuschläge flexibler gestaltet. Denn die Zuschläge können jetzt für einen bestimmten Zeitraum definiert werden und zu den Mitarbeitern können Sie Zuschläge zuweisen, die nur bei den Mitarbeitern berechnet werden dürfen.

Zeitraum
Zu jeden Zuschlag können Sie Zeiträume definieren, an denen der Zuschlag berechnet werden darf. Falls bei dem Zuschlag kein Zeitraum definiert ist, so gilt der Zuschlag immer.

 

Mitarbeiter
Wenn bei einigen Mitarbeiter bestimmte Zuschläge berechnet werden, dann können Sie zu den Mitarbeitern die Zuschläge manuell zuweisen. Wenn zu einem Mitarbeiter keine Zuschläge zugeordnet sind, dann werden alle aktive Zuschläge für den Mitarbeiter bei der Berechnung in Betracht gezogen.


 

Kopieren der Daten in Ist-Dienstplan wochenweise

Die Übernahme der Arbeitszeiten aus dem Tourenplan bzw. mobilen Datenerfassung in den IST-Dienstplan ist erweitert. Bisher konnte nur der gesamte Monat übernehmen, und erst dann konnten die Korrekturen durchführt werden. Mit diesem Release ist es möglich, die Arbeitszeiten in den Ist-Dienstplan wochenweise zu übernehmen. Damit haben Sie die Möglichkeit die Zeiten nach jeder Woche zu übernehmen und somit die Korrekturen zeitnah durchzuführen oder gegebenenfalls frühzeitig bei Unregelmäßigkeiten zu reagieren.

In dem Popup können Sie die Periode bei der Übernahme der Zeiten auswählen. Sie können den gesamten Monat auswählen oder die neue Option wochenweise.

 

 

 

Wenn die Option wochenweise ausgewählt ist, dann können Sie die Woche aus dem Monat auswählen.

 

Wenn eine Woche über den Monat hinausgeht, werden nur die Tage des aktuellen Monats in den Ist-Dienstplan kopiert.


 

Benutzerdaten per Email senden

Wenn Sie neue Benutzer im System anlegen, haben Sie jetzt die Möglichkeit die Zugangsdaten an den Benutzer einfach und sicher per Email zu senden.

Nachdem ein Benutzer angelegt ist, klicken Sie auf den Button “Zugangsdaten senden” und die Zugangsdaten für den Benutzer werden per Email zugesendet. Bei dieser Aktion wird ein neues zufälliges Passwort generiert, mit dem sich der Benutzer anmelden kann.

 

Die Email mit den Benutzerdaten wird sofort aus dem System an den Benutzer gesendet. Der Inhalt der Email sieht wie folgt aus:

 

Nach der Anmeldung in meinpflegedienst.com soll der Benutzer ein neues Passwort für sich hinterlegen.

Die Funktion für das Versenden der Zugangsdaten, kann auch für die vorhandenen Benutzer verwendet werden.

Die neue Funktion kann nur von dem Administrator bedient werden.

 


 

Schlüsselnummer auf dem Tourenplan

Die Ausgabe der Schlüsselnummer auf dem Tourenplan wird von jeder Einrichtung anders gehandhabt. Daher haben wir jetzt bei den Einstellungen in den Firmendaten die Option eingeführt, mit der Sie angeben können, ob die Schlüsselnummer auf dem Tourenplan erscheinen soll oder nicht.

Diese Option betrifft nur die Ausdrucke der Tourenpläne pro Tag.

 

 

 


 

Medikationsplan

 

Wir haben den Medikationsplan erweitert und an den einheitlichen Medikationsplan angenähert.

 

 

Medikationsplan – Besuch nachmittags

In unserem Medikationsplan ist der Besuch “nachmittags” vorhanden. Diesen Besuch haben wir aus unserer vorherigen Version in den Medikationsplan übernommen, damit die vorhandenen Planungen nicht einfach verschwinden. Aber in dem einheitlichen Medikationsplan ist dieser Besuch nicht vorhanden, was irre führen kann. Damit die Anzahl der Besuch in dem Medikationsplan gleich der in dem einheitlichen Medikationsplan ist, haben wir eine Option in den Einstellungen bei den Firmendaten eingeführt, mit der der Besuch “nachmittags” einfach an- und ausgeschaltet werden kann.

 

So sieht der Medikationsplan dann ohne den Besuch nachmittags aus:

 

 

Medikationsplan – unterteilen

Auf dem einheitlichen Medikationsplan können die Medikamente nach Zwischenüberschrift unterteilt werden. Diese Option mit der Zwischenüberschrift ist mit diesem Release eingeführt.

Die vorgegebene Zwischenüberschriften sind:

  • Bedarfsmedikation
  • Dauermedikation
  • Intramuskuläre Anwendung
  • Besondere Anwendung
  • Intravenöse Anwendung
  • Anwendung unter die Haut
  • Fertigspritze
  • Selbstmedikation
  • Allergiehinweise
  • Wichtige Hinweise
  • Wichtige Angaben
  • zu besonderen Zeiten anzuwendende Medikamente
  • zeitlich befristet anzuwendende Medikamente

 

Die Überschrift kann in den Details zu jedem Medikament hinterlegt werden. Dazu klicken Sie auf den Stift-Icon bei dem Medikament.

 

In dem Popup sind alle Daten des Medikaments übersichtlich aufgeführt. Eins der Felder ist Zwischenüberschrift, welches Sie zu dem Medikament auswählen können.

Die Zwischenüberschrift wird auch auf dem Ausdruck ausgegeben und die Medikamenten werden dann entsprechend sortiert.


 

Massnahmenplanung – Evaluierungsdatum

Bei der Pflege des Maßnahmenplans haben Sie jetzt die Möglichkeit das Evaluierungsdatum anzugeben. Wen das Datum angegeben ist, dann werden Sie automatisch auf der Startseite erinnert, wann die nächste Evaluierung des Maßnahmenplans erfolgen soll.

 

 

In der Übersicht werden die nächsten Evaluierungen automatisch angezeigt. Damit werden Sie rechtzeitig erinnert, wann die nächste Evaluierung getätigt werden soll.

 

 

 


 

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Ajdin Skaljic