Release 4.14 – Überarbeitung der Leistungen, Besondere Pflegesituationen

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Release 4.14 – Überarbeitung der Leistungen, Besondere Pflegesituationen

Wir begrüßen Sie mit unserem Release 4.14, mit welchem wir eine große Umstellung und zwei Neueinführungen in unsere Pflegesoftware meinpflegedienst.com gepackt haben.

Die Leistungen wurden von uns komplett technisch überarbeitet und somit optimiert. Dieses ist der Grundstein für die bevorstehenden Optimierungen und Anpassungen in meinpflegedienst.com.  Diese sind u.a. Pflege der Preise pro Periode, automatische Ermittlung aller Besuchspauschalen, Erweiterung in der Leistungsplanung, etc.

Eine der zwei Neueinführung ist die Einführung der “besonderen Pflegesituation”. Jedem Klienten kann bei Bedarf eine besondere Pflegesituation hinterlegt werden. Dieses wird über das Modul “Klient” in den Stammdaten eingetragen.

 

Leistungen

Wir haben, wie bereits oben erwähnt, die Leistungen komplett überarbeitet und technisch optimiert. Bei allen Leistungen, SGB V & SGB XI sowie privat, ist die Vorgehensweise bei der Eingabe identisch und eine übereinstimmende Betitelung der Arten. Zusätzlich können einzelne Leistungsarten angegeben werden. Zur Zeit gilt dieses nur für SGB XI, für SGB V wird dieses in absehbarer Zeit folgen.

 

Fortan gibt es folgende Arten von Leistungen:

 

  • Leistung:

Abrechenbare Leistung, welche Sie planen und direkt abrechnen können.

 

  • Leistungspauschale:

ersetzt die bisherigen Leistungsgruppen oder Decklungspostion u.ä.. Eine Pauschale ist ein fester Geldbetrag für die Erbringung einer oder mehrerer Leistungen eines Besuches.

 

  • Hausbesuchspauschale:

Beinhaltet alle abrechenbare Hausbesuchspauschalen. Bei der Rechnungserstellung wird diese jetzt automatisch ermittelt. Zur Zeit kann nur die ganze und halbe Hausbesuchspauschale ermittelt werden.

 

  • Zu-/Abschlag:

Zu- und Abschläge, welche unter bestimmten Bedingung ermittelt werden. Beispiele: Zuschlag bei späten Besuchen, Abschlag bei SGB V sofern die Lesitung mit SGB XI gemeinsam erbracht wurde. etc.

 

  • Textposition:

Neue Position, welche nur auf dem Leistungsnachweis ersichtlich ist aber keine Relevanz für die Abrechnung hat.

 

Zu den Leistungen SGB XI können Sie die Sachleistung angeben, d.h. ob die Leistungen eine körperbezogene Maßnahme, pflegerische Betreuungsmaßnahme, Hilfe bei der Haushaltsführung im jeweiligen Fall ist.

 

Alle weitere Details finden Sie in der Dokumentation: Leistungen PrivatLeistungen SGB V und Leistungen SGB XI.

 

Besondere Pflegesituation

Zu den Klienten können Sie die besonderen Pflegesituationen in den Stammdaten unter dem Tabreiter “Sonstige Informationen” hinterlegen. Einige Beispiele davon sind: Wachkoma, Beatmungspflicht, PEG-Sonde, u.ä.

Die besonderen Pflegesituationen sind u.a. bei Betriebsprüfungen durch den MDK eine wichtige Frage. Den MDK interessiert, wie viele Klienten sich in einer besonderen Pflegesituation befinden.

 

Die Eingabe der besonderen Pflegesituation erfolgt mit einer Gültigkeit (von/bis). Damit ist der Verlauf der besonderen Pflegesituation sichtbar, denn manche Pflegesituationen können mit der Zeit enden oder neu dazu kommen.

Die besondere Pflegesituation wird in der statistischen Bewertung mit berücksichtigt. Dieses nützt Ihnen u.a für die Übersicht über Veränderungen in der Pflege sowie über die Anzahl der jeweilig betroffenen Klienten.

Alle weitere Details finden Sie in der Dokumentation: Klient

 

 

Vereinheitlichung der Unterschriften

Die zweite Neueinführung ist die Vereinheitlichung der Unterschriften. Ab sofort werden die Unterschriften, auf allen zur Unterschrift fälligen Formulare und Nachweise, z.B. auf dem Leistungsnachweis,  mit “Leistungserbringer” und “Leistungsnehmer” herausgegeben.

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Ivana Buhac
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